Geltendmachung von Schadenersatzbei öffentlichen Aufträgen
Für DIE REFORMER ist es
unabdingbar, bei allen öffentlichen Aufträgen generell die Haftungsfrage zu
stellen, wenn die entstandenen Kosten den veranschlagten Kostenrahmen aus nicht
nachvollziehbaren Gründen um ein mehrfaches übersteigen.
Gleiches sollte auch gelten, wenn die Generierung von Einnahmen versäumt,
vernachlässigt oder unterlassen wurde.
Es handelt sich hierbei um das Geld der Bevölkerung, das mit besonderer Sorgfalt zu verwalten ist.